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Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
nach Baustellenverordnung

Planungsphase:

  • Beratung über die sicherheitstechnischen Einrichtungen in der Vor-, Entwurfs- und Werkplanung
  • Beratung bei der Terminplanung für gleichzeitig genutzte sicherheitstechnische Einrichtungen
  • Analyse der Ausschreibungen, ZTV und Bauverträge
  • Ausarbeiten eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
  • Zusammenstellen einer Unterlage für spätere Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
  • Erstellen von Flucht- und Rettungswegeplänen
  • Kontrolle der Gefährdungsbeurteilungen von NUN für die Ausführungsphase

Ausführungsphase:

  • Erstellung und Übergabe der Baubeginanzeige an die Berufsgenossenschaft
  • Durchsetzung zur rechtssicheren Baustelle für den AG hinsichtlich der sekundären Verkehrssicherungspflicht
  • laufende Kontrolle der Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans
  • Klären sicherheitsrelevanter Belange zwischen den am Bau Beteiligten
  • Organisieren und Durchführen von Sicherheitsbegehungen
  • Protokollieren der sicherheitsrelevanten Mängel und Hinwirken auf Beseitigung der Mängel