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Objektüberwachung/ GU-Controlling

  • Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen und der Leistungsbeschreibung sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften,
  • Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten, Durchführung regelmäßiger Baubesprechungen, Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes zur Bauabwicklung,
  • Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungsplanes,
  • Prüfen und Werten von Nachtragsforderungen der ausführenden Firmen,
  • Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen, Rechnungsprüfung,
  • Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich beteiligter unter Feststellung von Mängeln,
  • Kostenfeststellung nach DIN 276,
  • Antrag auf behördliche Abnahme und Teilnahme,
  • Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen,
  • Übergabe des Objektes einschl. Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen,
  • Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel